Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins für Traditionellen Budosport e. V.

Diese Beitragsordnung wird auf Grundlage der jeweils gültigen Satzung erlassen. Sie regelt die
Beitragspflichten der Mitglieder sowie die Zahlungsmodalitäten und organisatorischen Einzelheiten
des Beitragswesens und dient als Grundlage für die Anwendung im Rahmen bestehender
Kooperationen mit anderen Vereinen.

§ 1 Grundsatz
Der Verein ist für die Erfüllung seiner satzungsmässigen Aufgaben darauf angewiesen, dass alle
Mitglieder ihre Beiträge vollständig und pünktlich entrichten.

§ 2 Beginn und Art der Mitgliedschaft
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der jeweils im Folgenden festgelegten Beitragsgruppe. Eine
Umstellung von aktiver zu passiver Mitgliedschaft ist nur zum 30.06. oder 31.12. möglich. Der Antrag
muss 6 Wochen vorher schriftlich beim Vorstand eingehen.

§ 3 Beitragshöhen
Kinder bis 13 Jahre
• Aufnahmegebühr: 26,00 €
• Monatsbeitrag: 16,00 €
Jugendliche 14–17 Jahre
• Aufnahmegebühr: 36,00 €
• Monatsbeitrag: 21,00 €
Erwachsene ab 18 Jahren
• Aufnahmegebühr: 52,00 €
• Monatsbeitrag: 26,00 €
Auszubildende und Studierende
• Aufnahmegebühr: 36,00 €
• Monatsbeitrag: 21,00 €
• Jährlicher Nachweis bis 30.11.
Familienbeitrag
• Aufnahmegebühr: 77,00 €
• Monatsbeitrag: 50,00 €
Passivmitglieder
• Jahresbeitrag: 36,00 €
• Keine Rabatte bei Halb- oder Jahreszahlern
Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands (§ 26 BGB)
• Jahresbeitrag: 12,00 €

§ 4 Zahlungsweise
Beiträge werden vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet. Die Fälligkeit ist jeweils am 5.
des Fälligkeitsmonats. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Rücklastschriftgebühren trägt das
Mitglied.

§ 5 Rabatte
• Halbjahreszahler: 5 % Rabatt
• Jahreszahler: 10 % Rabatt
• Keine Rabatte für Passivmitglieder

§ 6 Härtefälle
In sozialen oder wirtschaftlichen Härtefällen kann der geschäftsführende Vorstand Beiträge ermässigen
und / oder Zahlungsmodalitäten anpassen. Ein entsprechender Antrag ist mit Nachweisen
einzureichen.

§ 7 Zahlungsverzug
Bei nicht rechtzeitig eingegangenen Beiträgen tritt automatisch Zahlungsverzug ein. Der Verein kann
Mahngebühren und Verwaltungsgebühren erheben. Weitere Massnahmen ergeben sich aus § 3 der
Satzung (Ausschluss etc.).

§ 8 Informationspflichten der Mitglieder
Mitglieder müssen dem Verein unverzüglich Adressänderungen, Änderungen der Bankverbindung
und Änderungen relevanter persönlicher Daten (z. B. Ausbildungsstatus) mitteilen. Entstehen dem
Verein aufgrund fehlender Mitteilungen Kosten, können diese dem Mitglied in Rechnung gestellt
werden.

§ 9 Sonderveranstaltungen
Mitgliedsbeiträge decken nicht die Kosten für Turniere, Lehrgänge oder andere gesonderte
Veranstaltungen.

§ 10 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am 28.04.2026 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Beitragsordnungen.