Berichte
Nutzung von Sportanlagen der Städte und Gemeinden
Liebe VTBer,
die neue Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 wurde am vergangenen Freitag veröffentlicht und tritt am kommenden Montag in Kraft.
In Ausführung dieser Verordnung werden alle Sportanlagen in unseren Gemeinden und Städten ab Montag, den 02.11.2020 bis vorerst einschließlich Montag, den 30.11.2020 für den Freizeit- und Amateursportbetrieb geschlossen (§ 10, Abs. 1, Nr. 7 der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen).
Insofern stellt auch der VTB für diesen Zeitraum seinen Trainingsbetrieb ein.
Euer Vorstand