Berichte

Lockdown-Verlängerung

Liebe VTBer,

die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 wurde von der Niedersächsischen Landesregierung geändert und wird am 13.02.2021 in Kraft treten. Den Verordnungstext finden Ihr in der jeweils aktuellen Fassung unter: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

In Ausführung dieser Verordnung werden alle städtischen Sportanlagen (Sporthallen und Sportplätze) weiterhin bis vorerst einschließlich Sonntag, den 07.03.2021 für die Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebes geschlossen (§ 10, Abs. 1, Nr. 7 der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen).

Der Vorstand

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