Berichte

1. Schülermeisterschaft im Karate

Nach einer mehrmonatigen Organisation ist es nun soweit, dass Alexander Hartmann, DKV Schulsportreferent und 1. Vorsitzender des VTB, verkünden kann, dass es die bundesweit erste Schülerlandesmeisterschaft im Karate gibt, die von einem Kultusministerium genehmigt worden ist.

Veranstalter wird der Karate Verband Niedersachsen e.V. (KVN) und Ausrichter der Verein für Traditionellen Budosport e.V. sein. Austragungsort ist am 22.11.2015 die Brandsweghalle in Oldenburg.

Bei der Dienstbesprechung mit den Lehrbeauftragten für den Schulsport am 09.09.2015 im Niedersächsischen Kultusministerium, wurde die Durchführung der „1. Schülermeisterschaft im Karate" genehmigt.

Mit dieser erstmalig vom Karate Verband Niedersachsen durchgeführten Veranstaltung, ist ein weiterer Schritt zur gesellschaftlichen Akzeptanz des DKV-Karate als Schulsport vollzogen worden.

Daraus resultierten:

  • Eine größere Anerkennung des DKV-Karate und insbesondere unser aktiven Schülerinnen und Schüler durch die Schulen und deren Schulleitungen.
  • Die Möglichkeit des direkten Kontaktes unserer Trainer und Dojoleiter mit den jeweiligen Schulleitungen, für die sie im Rahmen der „1. Schülermeisterschaft" tätig werden wollen.
  • In der Folge die Möglichkeit der Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften und/oder Projektgruppen an den Schulen. In diesem Zusammenhang sei noch einmal auf das Kooperationsmodell „Schule und Sportverein" des Landessportbundes Niedersachsen hingewiesen.
  • Die offizielle Anerkennung vom Karate als Schulsport.

Durch die Anerkennung der „1. Schülermeisterschaft im Karate" durch das Niedersächsische Kultusministerium kommt es zu folgender Informationsweitergabe durch die Landesschulbehörde:

Die Ausschreibung wird über die Fachberaterinnen und Fachberater für Schulsport an die Sportobleute der allgemeinbildenden Schulen (außer Grundschulen und Förderschulen) gesendet. Die Schulen werden informiert, dass die Anmeldung von Schülerinnen und Schülern nur über deren Schulen erfolgen kann. Es handelt sich dementsprechend für die Schülerinnen und Schüler um eine Schulveranstaltung. Das heißt, die Aufsichtspflicht durch eine verantwortliche Lehrkraft muss gewährleistet sein.

In den Grundsätzen zum Schulsport gibt es dazu den folgenden Erlass:

Für die Praxis bedeutet dies, dass ein lizenzierter Karate-Trainer (DOSB-Lizenz) durch die Schulleitung mit der Aufsichtspflicht betraut werden kann. Eine sinnvolle Vorgehensweise kann es daher sein, dass die jeweiligen lizenzierten Karate-Trainer, die Schüler an niedersächsischen Schulen trainieren, an die jeweiligen Schulleitungen herantreten und ihnen anbieten, die zu meldenden Schülerinnen und Schüler bei der Veranstaltung zu betreuen.

Für das DKV-Karate, über das die einzig für Karate anerkannten DOSB-Lizenzen erworben werden können, ist dies ein weiterer wichtiger Schritt, sich qualitativ von den vielen nicht vom Bundesministerium des Inneren anerkannten Karate-Fachverbänden abzuheben.

Den DKV-Dojos ermöglicht es, sich den Schulen als kompetenter Partner anzubieten, der auf vielfältige Art und Weise, genannt seien hier noch die Ganztagsbetreuung und/oder Kooperationsmodelle mit Vereinen im Rahmen von AGs, mit der Schule zusammen arbeiten kann.

Anmerkung von Seiten der Landesschulbehörde: Da keine Haushaltsmittel mehr vorhanden sind, kann eine Fahrtkostenunterstützung nicht gewährt werden.

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